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31 Jul 2018

Wer zahlt für Privatgutachten?

Kürzlich bin ich auf eine Webseite eines sachverständigen Kollegen gekommen und folgenden Text gesehen:

1.2 Wer zahlt das Privatgutachten?
Häufig schrecken Verbraucher, auch wenn Sie mit den Leistungen ihres Handwerkers nicht zufrieden sind, vor den Kosten und Folgen eines Gerichtsstreites zurück. Die Frage nach einem Privatgutachten kommt auf, aber hier besteht oft Unsicherheit, wer dieses denn letztendlich bezahlt. Die Frage wird in §91 Abs. 1 ZPO beantwortet. Danach muß die unterliegende Partei die Kosten des Rechsstreites tragen. Allerdings müssen diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig gewesen sein. In der Rechtssprechung und Literatur hat sich hieraus der Leitsatz entwickelt, dass ein Privatgutachten dann erstattungsfähig ist, wenn eine ausreichende Klagegrundlage nur durch einen Sachverständigen beschafft werden konnte, das Gutachten also für eine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war.

Diese Aussage ist definitiv falsch, da sie auf ein mögliches positives Ergebnis eines gerichtlichen Streits abzielt, welche in der ZPO geregelt ist.
Fakt ist, dass ein Auftraggeber für die Kosten einen Sachverständigen immer aufkommen muss, wenn er diesen beauftragt (Werkvertragsrecht).

Im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens, kann ein Richter zwar (je nach Falllage) entscheiden, dass entsprechende Kosten für ein Privatgutachten von der Gegenpartei erstattet werden müssen, wenn ein Fall positiv für den AG entschieden wird. Dies ist allerdings keine Selbstverständlichkeit und fallbezogen anhängig.

Klartext:
Jeder Auftraggeber von Privatgutachten geht einen Werkvertrag mit dem beauftragten Sachverständigen ein. Somit auch für dessen Leistungen zahlungspflichtig.

12 Dez 2015

Wunderschaum: Wunschdenken und Realität

Es ist schon grotesk, wenn Händler diese „Wunderschäume“ immer noch bedingungslos anbieten… und Verarbeiter fast blind für jede erdenkliche Einbausituation einsetzen.

Obwohl mittlerweile (auch wenn es lange gedauert hat) auch die Fachverbände, Fachinstitute und Fachpresse klar dazu Stellung bezogen haben, dass es keinen Wunderschaum gibt, wird der Schaum (sorry, „Kleber“) immer noch hemmungslos in alle Arten von Einbaufugen reingehauen. Konfrontiert man selbst große renomierte Firmen mit Mängeln kommt dann gerne die Aussage wie „… laut Prüfzeugnissen ist der „Kleber“ luft- und schlagregendicht, da brauchen wir keine weiteren Abdichtungen, das können Sie (der SV) gerne überprüfen)“!

Die Augen der „überzeugten Gläubiger“ werden dann meist umso größer, wenn man die Prüfzeugnisse in deren Einzelteile zerlegt und mit dem gelieferten Einbau abgleicht.
Oft „passt“ das dann nicht zusammen, sodass der Wunderschaum ganz schnell keiner mehr ist, sondern sogar wortwörtlich brandgefährlich sein kann… von der Luftdichtigkeit und hygrothermischem Verhalten mal abgesehen.

Und was passiert, wenn die Schaum-Gläubiger im Mangelfall mit möglichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden? Da werden dann die Augen der Anwender noch größer!
Hier lehnt sich der Handelsverkäufer (der lediglich Produkte verkauft: heute Schaum – morgen Autofelgen) oder Hersteller geschmeidig zurück, weil er hierfür (noch) nicht in die Haftung genommen werden kann.
Soll heißen Fensterbauer: „Selbst schuld, wenn du unsere Unterlagen zum Produkt nicht richtig liest“.

Nun kann man sich fragen, ob der Fensterbauer/Montagebetrieb/Architekt/Planer sich bedingungslos auf die gelieferten Prüfzeugnisse verlassen kann.

Klare Antwort: NEIN!

2 Dez 2015

4-fach ISO-Glas: Wohin führt der Weg im Fensterbau

Thema:
Kaum ist der Aufschrei der vergangenen Jahre, nach Einführung der 3-fach Verglasung, im Fensterbau verhallt, wird die Fensterbaubranche mit der Idee der 4-fach Verglasung konfrontiert.
Über Sinn oder Unsinn diskutiert im Moment die Fachwelt. Einig ist sich selbst die Glasindustie und Isoglashersteller nicht. Von „…großen Einsparpotenzialen“ bis „…Armortisierung aufgrund Fertigungsaufwand und minimaler Verbesserung…“ reichen die Fach-Bewertungen. Eben auch davon abhängig, wem es einen Vorteil bringt. Dem Fensterbaubetrieben und seinen Monteuren bestimmt nicht. Mit 4-fach Isoscheiben werden die Elemente nochmals schwerer, wo es sich schon bei heutigen 3-fach Scheiben teilweise grenzwertig darstellt, in Sachen Konstruktion, Gesamtgewicht und Befestigung in moderne energetische Bausteine, welche mehr Luft- als Materialanteil aufweisen und somit den Namen „Stein“ nicht mehr verdienen.

Kommentar:
Bis heute existiert noch kein fundierter Langzeitnachweis darüber, ob eine 3-fach Verglasung energetisch deutlich besser ist (bleibt) als eine 2-fach Verglasung. Die Anzahl der Scheiben entscheidet nicht zwingend darüber, wie gut ein Isoscheibenverbund dämmt, sondern die Gasfüllung und die Dimensionierung (Tiefe) des Scheibenzwischenraums.
Legt man zugrunde, dass sich das eingeblasene Gas, im Laufe der Zeit, durch Luft vermischt und ersetzt, wird der energetische Mehrwert immer geringer. Denn: Glasscheiben sind ein guter Wärmeleiter und tragen nicht zur energetischen Verbesserung bei.
Es muss auch in Frage gestellt werden, wie wievel besser noch „besser“ ist. Ein Ug-Gewinn von 0,1-0,2 W/m²K lässt sich nur schwer darstellen, wenn man die Mehrkosten für Herstellung (und notwendige Energie) und Mehraufwand für Transport und Montage dagegenrechnet.

Fazit:
Grundsätzlich sollte zur Thematik nicht nur der mögliche energetischer Nutzen, sondern auch die praktische Umsetzung im Vordergrund stehen. Hier werden Problemstellungen verschärft, welche schon heute mit 3-fach Verglasungen bekannt sind.
Es ist auch zu kurz gedacht, das Fenster ständig als vermeindliche Schwachstelle der energetischen Qualität eines Hauses zu sehen und (koste es was es wolle) Anforderungen nach oben geschraubt werden.
Man muss für die Zukunft ein Konzept entwickeln, welches nicht auf Energiereduktion beruht, sondern als Ziel die 100% autake Energeierzeugung eines Gebäudes. Technisch ist das möglich, aber leider nicht im Interesse der Energielieferanten.

8 Jul 2015

Überarbeitung des Gewährleistungsrechts! Handwerker werden deutlich benachteiligt?

Die Thematik wird im Artikel der „Glaswelt“ gut beschrieben und wie ZDH und BVZ dagegen wettern.

Zurecht, wie ich denke.

Aber, sieht die tägliche Praxis bis dato anders aus? Doch eher nicht!

 

Erst kürzlich hatte ich folgenden Fall:

Fensterfirma liefert und baut Fenster ein. U.a. ein grosses Festelement im Wohnzimmer. Die Glasscheibe wurde aufwendig mit Kran und mobilem Saugegerät eingebracht. Gesamt sehr gute Arbeit vom einbauenden Betrieb geliefert. Dann stellt sich bei den Reinigungsmaßnahmen heraus, dass die große Scheibe, ausgerechnet auf Augenhöhe, Oberflächenkratzer konzentriert aufzeigt. Die Kratzer und deren Art weisen allerdings nicht auf einen mechanischen Schaden hin, welcher durch ide Montage hätte entstehen können.

Um es genauer zu prüfen, hätte ich die Scheibe ausbauen (und zerstören) müssen. Die Fensterfirma steht zwar in der Bringschuld, weißt aber nicht fachgerechten Umgang mit der Scheibe von sich. Der Betrieb ist ist allerdings bemüht den Kunden zufrieden zu stellen und zitiert den Glashersteller dann zu einem Ortstermin.

Zwar war mir schon klar, wie dieser Termin ablaufen wird, trotzdem habe ich mir das „Schauspiel“ angeschaut. Wollte ja schließlich wissen, wie der „Fachmann“ vom Glashersteller dieses eher ungewöhnliche Kratzerbild bewertet. Ich wurde in meiner Einschätzung nicht enttäuscht.

Erst fing der „Fachmann“ an wie wild auf der Scheibe rumzuwischen… vielleicht in der leisen Hoffnung, die Kratzer würden verschwinden. Dann schaute er aus allen möglichen Winkeln sich die Scheibe an. Des Weiteren fing er dann an digitale Bilder zu machen… und schaute diese mit kritischem Auge auf seinem Fotodisplay an.

Und dann seine vollkommen überraschende Antwort: „Eine Scheibe mit diesem Fehler hätte unser Werk so nie verlassen. Daher können wir auch keinen Handlungsbedarf sehen!“

Nun, ich werde an einem Ortstermin nie zickig, hier aber schon! Ich stellte die Frage, wie er sich dieses Schadensbild erklärt? Die Antwort war wie vermutet: „Das kann ich Ihnen nicht sagen, vom Werk wurde das so nicht produziert!“ Da war es bei mir rum!! Ich stellte nochmals die Frage, „wie er sich als Fachmann ein solches Schadensbild erklärt?“… da aber keine Antworten mehr, ausser denen, welche er von seinem Arbeitgeber vorgegeben bekommen hat.

Nun doch etwas wütend fragte ich den Fachmann: „Warum wir uns zu einem Ortstermin treffen, wenn dem Hersteller doch klar ist, dass er nicht verantwortlich scheint?“ … und dann kam nur noch die einstudierte Wortblase „wir liefern so eine Scheibe nicht aus blablabla“.

Und nun? Richtig. Die Fensterfirma bleibt nun auf allen Kosten sitzen.

Was kann man der Fensterfirma vorwerfen? Sicherlich, dass die Scheiben nicht bei Anlieferung kontrolliert wurden. Allerdings weiß jeder, dass dies teilweise garnicht möglich ist, wenn die teils großen Lieferungen auf den Glasböcken eintreffen. Bis 10 Scheiben ist das noch möglich, darüber hinaus besteht immer die Grundhoffnung, dass der Hersteller schon „sauber“ geliefert hat.

 

Also, was wird sich denn nun negativ für den Handwerksbetrieb ändern, was nicht eh schon gängige Praxis ist?

 

 

7 Jul 2015

Toleranzen im Hochbau!

Zu der entsprechenden deutschen Norm DIN 18202, habe ich im März/April diesen Jahres, 2 Beiträge in der Fachpresse veröffentlicht.

Im 1. Beitrag geht es um das bewusste Anrampen von Bodenbelägen (hier Parkett), weil die Estrichhöhenmaße nicht auf die Stärken der angrenzenden Werksteinbeläge angepasst war. Um die sehr hohen Kosten für die Angleichung der Böden zu vermeiden, wurden auf 1 Meter die Flächen „angespachtelt – angerampt“. Ein sehr streitbares Thema, wie man in diesem Fallbeispiel sehen kann. Zum Fachbeitrag!

Im 2. Beitrag geht es grundsätzlich um die normativen Grenzwerte der Toleranzen im Hochbau. Sind diese noch zeitgemäß; welche „Mängel“ können entstehen, trotz normgerechter Ausführung… Zum Fachbeitrag!

 

 

 

17 Apr 2015

RAL-Montage

Immer wieder findet man in Angeboten von Handwerksbetrieben die Bezeichnung „RAL-Montage“ oder „Einbau nach RAL“. Besonders im Bereich Fenster und Türen.
Es soll dem Kunden vorgetäuscht werden, dass die Montageleistungen ganz besondere Qualitäten aufweisen. Nicht selten

24 Okt 2014

Ehekrise durch Hausbau

Meine Tipps, damit ein Traumhaus nicht zum Ehe-Alptraum wird:

1. Lassen Sie Ihr Haus vom Profi planen und auch die Bauleitung ausführen: Gerade an dieser Kostennote wird sehr gerne gespart, was zu katastrophalen Abläufen und Baufehler führen kann. Jede Herde (Handwerker) braucht einen versierten Hirten. Wenn nicht, läuft diese in jede Richtung… nur nicht in die welche der Bauherr denkt.

2. Binden Sie rechtzeitig eine prüfende Oberaufsicht (Sachverständiger) in Ihr Bauvorhaben mit ein: Schwerwiegende Baufehler lassen sich hierdurch frühzeitig erkennen und beseitigen.

3. Unterschätzen Sie nicht den Zeitfaktor bei Eigenleistungen: Besonders Männer neigen zu maßloser Überschätzung, wenn es um die eigenen handwerklichen Fähigkeiten und Talente geht. Gemäß dem Slogan „Yippijaja-Yippyyippyjeee“, werden Projekte gern verniedlicht, was die weitere Zeitplanung aufsetzender Gewerke behindert. Nicht zu vergessen, die Zusatzbelastung, wenn die Eigenleistungen nebenberuflich geleistet werden müssen.

4. „Schuster bleib bei deinen Leisten“ – überschätzen Sie nicht Ihre eigenen Talente: Sie wären nicht der Erste, welcher in seinem handwerklichen Tun seine Grenzen aufgezeigt bekommt. Manchmal recht schnell, manchmal wenn sich erst  Bauschäden eingestellt haben. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern verbrennt unnötig materielle und geldwerte Ressourcen. Machen Sie nur das, was Sie wirklich können.

5. Kalkulieren Sie Ihre Eigenleistung richtig: So mancher Häuslebauer rechnet seine „kostenlose“ Eigenleistung gegenüber einer Handwerkerleistung auf und meint die Handwerkerstunden geldwert gespart zu haben. Weit gefehlt. Rechnen Sie mal Ihren Stundensatz (gerade bei Selbstständigen) gegenüber einer Handwerkerstunde auf. Des Weiteren wird der versierte Handwerker weniger Zeit als Sie für eine Leistung benötigen. So manche Berechnung stellt sich dann als kostengünstiger dar, die Arbeitszeit nicht in Eigenleistungen sondern in Mehrleistung/Überstunden der eigenen Profession zu investieren.

 

Hier noch ein sehr guter Artikel zur Thematik:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/paarkrise-durch-hausbau-13016047.html

 

 

23 Okt 2014

Stand-der-Technik vs. anerkannte-Regeln-der-Technik

Keine Begrifflichkeit verursacht auch unter Fachleuten soviel Irritationen, wie die Beschreibung und deren Anwendung vom Stand der Technik und anerkannten Regeln der Technik.

In Baubeschreibungen, Leistungsverzeichnissen oder gerichtlichen Beweisbeschlüssen werden immer noch der Stand der Technik beschrieben, obwohl die anerkannten Regeln gemeint sind. Dies mag vielleicht dem Wortlaut geschuldet sein, denn Stand-der-Technik suggeriert schließlich „das Aktuelle“, wobei „Regeln der Technik“ nicht wirklich zeitlich greifbar sind. Die rechtlichen Beschreibungen (Technikklauseln) gibt es im Internet reichlich. Hier der Versuch einer vereinfachten Erklärung.

Stand der Technik: Beschreibt die aktuell technischen Möglichkeiten, welche wissenschaftlich als theoretisch richtig gelten.

Beispiel: Die TU Musterstadt entwickelt ein neues Energiesparleuchtmittel XYZ1 für Wohnräume. Alle notwendigen Eigenschaften werden theoretisch nachgewiesen. Die Effizienz wurde rechnerisch ermittelt, die praktische Anwendbarkeit sichergestellt.    

Anerkannte Regeln der Technik: Beschreibt den Stand der Technik, welcher bei Fachleuten bekannt und sich in fortlaufend praktischer Erfahrung bewährt hat.

Beispiel: Das Leuchtmittel XYZ1 wird von Kunden nachgefragt, von Elektrofachbetrieben seit Jahren eingesetzt; an der Qualität gibt es nichts zu beanstanden und die Lebensdauer entspricht den Herstellerangaben.

 

Praxisbeispiel:

Das Leistungsverzeichnis eines Werkvertrags zwischen einem Bauherrn und Handwerker beschreibt z.B. „Die Vorbauwand ist nach dem Stand der Technik herzustellen und zu montieren“. Die Erwartungshaltung des Bauherrn ist eine mangelfreie Leistung seines Auftrags. Um das zu gewährleisten, wird der Handwerker Materialien und Arbeitstechniken anwenden, welche er kennt und sich in seinem Arbeitsalltag fortdauernd bewährt haben.

Der Werkvertrag „verlangt“ vom Handwerker nach dem Stand der Technik zu liefern, der Handwerker naturgemäß die anerkannten Regeln der Technik anwendet. Was ist jetzt richtig? Der Handwerker schuldet grundsätzlich eine mangelfreie Ausführung, also den Sollzustand nach den anerkannten Regeln der Technik. Möchte der Bauherr davon abweichen, also z.B. eine neue Verfahrensweise oder ein, unter Fachleuten, noch unbekanntes Material verwenden, sollte dies vertraglich vereinbart werden. In diesem Fall ist der Handwerker gut beraten, gegen eine Verfahrensweise oder ein Material schriftlich Bedenken anzumelden, wenn er keine langfristigen Erfahrungen hierüber hat.

19 Sep 2014

Erst denken dann bauen

Ein schönes Beispiel, wie wichtig die Planung vor einem Fenstertausch ist.

Der Fensterbauer steht nun auf dem Schlauch, weil er nicht weiß wie er jetzt die Mängel beseitigen soll. Mit dem Fenster bestimmt nicht mehr.

Nun, die Außenbank hätte mühelos vor der Montage, nach innen verlängert werden können; das Fenster etwas kürzer; Neubaufalzprofil montiert und die Sache wäre für den Bankbereich erledigt gewesen. Nun baut er das Fenster aus und bestellt neu.

 

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