Archive for Juli, 2015

8 Jul 2015

Überarbeitung des Gewährleistungsrechts! Handwerker werden deutlich benachteiligt?

Die Thematik wird im Artikel der „Glaswelt“ gut beschrieben und wie ZDH und BVZ dagegen wettern.

Zurecht, wie ich denke.

Aber, sieht die tägliche Praxis bis dato anders aus? Doch eher nicht!

 

Erst kürzlich hatte ich folgenden Fall:

Fensterfirma liefert und baut Fenster ein. U.a. ein grosses Festelement im Wohnzimmer. Die Glasscheibe wurde aufwendig mit Kran und mobilem Saugegerät eingebracht. Gesamt sehr gute Arbeit vom einbauenden Betrieb geliefert. Dann stellt sich bei den Reinigungsmaßnahmen heraus, dass die große Scheibe, ausgerechnet auf Augenhöhe, Oberflächenkratzer konzentriert aufzeigt. Die Kratzer und deren Art weisen allerdings nicht auf einen mechanischen Schaden hin, welcher durch ide Montage hätte entstehen können.

Um es genauer zu prüfen, hätte ich die Scheibe ausbauen (und zerstören) müssen. Die Fensterfirma steht zwar in der Bringschuld, weißt aber nicht fachgerechten Umgang mit der Scheibe von sich. Der Betrieb ist ist allerdings bemüht den Kunden zufrieden zu stellen und zitiert den Glashersteller dann zu einem Ortstermin.

Zwar war mir schon klar, wie dieser Termin ablaufen wird, trotzdem habe ich mir das „Schauspiel“ angeschaut. Wollte ja schließlich wissen, wie der „Fachmann“ vom Glashersteller dieses eher ungewöhnliche Kratzerbild bewertet. Ich wurde in meiner Einschätzung nicht enttäuscht.

Erst fing der „Fachmann“ an wie wild auf der Scheibe rumzuwischen… vielleicht in der leisen Hoffnung, die Kratzer würden verschwinden. Dann schaute er aus allen möglichen Winkeln sich die Scheibe an. Des Weiteren fing er dann an digitale Bilder zu machen… und schaute diese mit kritischem Auge auf seinem Fotodisplay an.

Und dann seine vollkommen überraschende Antwort: „Eine Scheibe mit diesem Fehler hätte unser Werk so nie verlassen. Daher können wir auch keinen Handlungsbedarf sehen!“

Nun, ich werde an einem Ortstermin nie zickig, hier aber schon! Ich stellte die Frage, wie er sich dieses Schadensbild erklärt? Die Antwort war wie vermutet: „Das kann ich Ihnen nicht sagen, vom Werk wurde das so nicht produziert!“ Da war es bei mir rum!! Ich stellte nochmals die Frage, „wie er sich als Fachmann ein solches Schadensbild erklärt?“… da aber keine Antworten mehr, ausser denen, welche er von seinem Arbeitgeber vorgegeben bekommen hat.

Nun doch etwas wütend fragte ich den Fachmann: „Warum wir uns zu einem Ortstermin treffen, wenn dem Hersteller doch klar ist, dass er nicht verantwortlich scheint?“ … und dann kam nur noch die einstudierte Wortblase „wir liefern so eine Scheibe nicht aus blablabla“.

Und nun? Richtig. Die Fensterfirma bleibt nun auf allen Kosten sitzen.

Was kann man der Fensterfirma vorwerfen? Sicherlich, dass die Scheiben nicht bei Anlieferung kontrolliert wurden. Allerdings weiß jeder, dass dies teilweise garnicht möglich ist, wenn die teils großen Lieferungen auf den Glasböcken eintreffen. Bis 10 Scheiben ist das noch möglich, darüber hinaus besteht immer die Grundhoffnung, dass der Hersteller schon „sauber“ geliefert hat.

 

Also, was wird sich denn nun negativ für den Handwerksbetrieb ändern, was nicht eh schon gängige Praxis ist?

 

 

7 Jul 2015

Toleranzen im Hochbau!

Zu der entsprechenden deutschen Norm DIN 18202, habe ich im März/April diesen Jahres, 2 Beiträge in der Fachpresse veröffentlicht.

Im 1. Beitrag geht es um das bewusste Anrampen von Bodenbelägen (hier Parkett), weil die Estrichhöhenmaße nicht auf die Stärken der angrenzenden Werksteinbeläge angepasst war. Um die sehr hohen Kosten für die Angleichung der Böden zu vermeiden, wurden auf 1 Meter die Flächen „angespachtelt – angerampt“. Ein sehr streitbares Thema, wie man in diesem Fallbeispiel sehen kann. Zum Fachbeitrag!

Im 2. Beitrag geht es grundsätzlich um die normativen Grenzwerte der Toleranzen im Hochbau. Sind diese noch zeitgemäß; welche „Mängel“ können entstehen, trotz normgerechter Ausführung… Zum Fachbeitrag!