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24 Okt 2014

Ehekrise durch Hausbau

Meine Tipps, damit ein Traumhaus nicht zum Ehe-Alptraum wird:

1. Lassen Sie Ihr Haus vom Profi planen und auch die Bauleitung ausführen: Gerade an dieser Kostennote wird sehr gerne gespart, was zu katastrophalen Abläufen und Baufehler führen kann. Jede Herde (Handwerker) braucht einen versierten Hirten. Wenn nicht, läuft diese in jede Richtung… nur nicht in die welche der Bauherr denkt.

2. Binden Sie rechtzeitig eine prüfende Oberaufsicht (Sachverständiger) in Ihr Bauvorhaben mit ein: Schwerwiegende Baufehler lassen sich hierdurch frühzeitig erkennen und beseitigen.

3. Unterschätzen Sie nicht den Zeitfaktor bei Eigenleistungen: Besonders Männer neigen zu maßloser Überschätzung, wenn es um die eigenen handwerklichen Fähigkeiten und Talente geht. Gemäß dem Slogan „Yippijaja-Yippyyippyjeee“, werden Projekte gern verniedlicht, was die weitere Zeitplanung aufsetzender Gewerke behindert. Nicht zu vergessen, die Zusatzbelastung, wenn die Eigenleistungen nebenberuflich geleistet werden müssen.

4. „Schuster bleib bei deinen Leisten“ – überschätzen Sie nicht Ihre eigenen Talente: Sie wären nicht der Erste, welcher in seinem handwerklichen Tun seine Grenzen aufgezeigt bekommt. Manchmal recht schnell, manchmal wenn sich erst  Bauschäden eingestellt haben. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern verbrennt unnötig materielle und geldwerte Ressourcen. Machen Sie nur das, was Sie wirklich können.

5. Kalkulieren Sie Ihre Eigenleistung richtig: So mancher Häuslebauer rechnet seine „kostenlose“ Eigenleistung gegenüber einer Handwerkerleistung auf und meint die Handwerkerstunden geldwert gespart zu haben. Weit gefehlt. Rechnen Sie mal Ihren Stundensatz (gerade bei Selbstständigen) gegenüber einer Handwerkerstunde auf. Des Weiteren wird der versierte Handwerker weniger Zeit als Sie für eine Leistung benötigen. So manche Berechnung stellt sich dann als kostengünstiger dar, die Arbeitszeit nicht in Eigenleistungen sondern in Mehrleistung/Überstunden der eigenen Profession zu investieren.

 

Hier noch ein sehr guter Artikel zur Thematik:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/paarkrise-durch-hausbau-13016047.html

 

 

23 Okt 2014

Stand-der-Technik vs. anerkannte-Regeln-der-Technik

Keine Begrifflichkeit verursacht auch unter Fachleuten soviel Irritationen, wie die Beschreibung und deren Anwendung vom Stand der Technik und anerkannten Regeln der Technik.

In Baubeschreibungen, Leistungsverzeichnissen oder gerichtlichen Beweisbeschlüssen werden immer noch der Stand der Technik beschrieben, obwohl die anerkannten Regeln gemeint sind. Dies mag vielleicht dem Wortlaut geschuldet sein, denn Stand-der-Technik suggeriert schließlich „das Aktuelle“, wobei „Regeln der Technik“ nicht wirklich zeitlich greifbar sind. Die rechtlichen Beschreibungen (Technikklauseln) gibt es im Internet reichlich. Hier der Versuch einer vereinfachten Erklärung.

Stand der Technik: Beschreibt die aktuell technischen Möglichkeiten, welche wissenschaftlich als theoretisch richtig gelten.

Beispiel: Die TU Musterstadt entwickelt ein neues Energiesparleuchtmittel XYZ1 für Wohnräume. Alle notwendigen Eigenschaften werden theoretisch nachgewiesen. Die Effizienz wurde rechnerisch ermittelt, die praktische Anwendbarkeit sichergestellt.    

Anerkannte Regeln der Technik: Beschreibt den Stand der Technik, welcher bei Fachleuten bekannt und sich in fortlaufend praktischer Erfahrung bewährt hat.

Beispiel: Das Leuchtmittel XYZ1 wird von Kunden nachgefragt, von Elektrofachbetrieben seit Jahren eingesetzt; an der Qualität gibt es nichts zu beanstanden und die Lebensdauer entspricht den Herstellerangaben.

 

Praxisbeispiel:

Das Leistungsverzeichnis eines Werkvertrags zwischen einem Bauherrn und Handwerker beschreibt z.B. „Die Vorbauwand ist nach dem Stand der Technik herzustellen und zu montieren“. Die Erwartungshaltung des Bauherrn ist eine mangelfreie Leistung seines Auftrags. Um das zu gewährleisten, wird der Handwerker Materialien und Arbeitstechniken anwenden, welche er kennt und sich in seinem Arbeitsalltag fortdauernd bewährt haben.

Der Werkvertrag „verlangt“ vom Handwerker nach dem Stand der Technik zu liefern, der Handwerker naturgemäß die anerkannten Regeln der Technik anwendet. Was ist jetzt richtig? Der Handwerker schuldet grundsätzlich eine mangelfreie Ausführung, also den Sollzustand nach den anerkannten Regeln der Technik. Möchte der Bauherr davon abweichen, also z.B. eine neue Verfahrensweise oder ein, unter Fachleuten, noch unbekanntes Material verwenden, sollte dies vertraglich vereinbart werden. In diesem Fall ist der Handwerker gut beraten, gegen eine Verfahrensweise oder ein Material schriftlich Bedenken anzumelden, wenn er keine langfristigen Erfahrungen hierüber hat.

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