Sanierung ohne Architekt?

29 Dez 2016

Sanierung ohne Architekt?

„Klar geht das“ werden die sagen, welche meinen durch Baumarktparolen selbst Chef im Ring zu sein… ob fachlich fundiert oder nicht.
So manch einer überschätzt aber (unwissentlich oder nicht) seine baufachlichen Fähigkeiten und ist der Meinung, dass die beauftragten Handwerker das geldsparende Planungsloch schon füllen werden.

Liebe selbstplanenden Bauherren: >>Das ist nicht möglich<<

Grundsätzlich sieht jeder Handwerker sein Gewerk… denn NUR dafür wird er von der Bauherrschaft (Ihnen) bezahlt und nicht für darüber hinaus gehende Planungsleistungen inkl. der angrenzenden Gewerke.

Eigene Bauherrn-Fähigkeiten einschätzen!
Es macht für Sie als Bauherr keinen Sinn eine Bauplanung -überwachung selbst zu übernehmen, wenn Sie „2 linke Hände“ und von der Materie Bau keine Ahnung haben. Sie werden schon mit der Aufgabe überfordert sein, wenn die Handwerkersmeister Ihnen bereits für die Abfolge/Ausführung der Sanierung Fragen stellen und Sie diese nicht beantworten können.

Wer schaut, wenn es am Bau „schief“ läuft?
Sie als „unwissender“ Bauherr bestimmt nicht! Sie wissen nicht worauf Sie schauen müssen! So kann es zu vollkommen inakzeptablen Bau-Ergebnissen kommen, welche nicht den Handwerksunternehmen zuzuordnen sind, sondern durch mangelnde Planung -überwachung entstanden sind.

Und dann?
…beschäftigen sich oft Gerichte damit, vorhandene Mängel/Schäden/Kosten, welche durch Unfähigkeit des selbstplanenden Bauherrn entstanden sind, an die Adresse(n) der Handwerksfirma (en) abzuwälzen.

Meine Chronik von 2015 – 2016 zu selbstplanenden Bauherrn:

– 68 Gerichts- und Privatgutachten mit selbstplanenden Bauherrn
– Schadensumme aufgrund Fehlplanung: ca. 1,25 Mio €
– Verursacher Handwerker: ca. 22%
– Verursacher Bauherr: ca. 78%

 

Tipp an (künftige) Bauherrn:
Die Leistungen eines Architekten und/oder einer Baubetreuung sind nicht so teuer als Sie denken… gemessen an dem Geld, welches durch eigene falsche Planung/Ausführung aufgewendet werden muss, um diese wieder herzustellen.

Tipp an Handwerksfirmen:
Leider sind Handwerksfirmen immer noch bereit, teils kurios anmutende Aufträge anzunehmen… „Hauptsache Auftrag“. Viel zu selten wird von der schriftlichen Bedenkenanmeldung Gebrauch gemacht, um sich vor möglichen Gewährleistungsansprüchen zu schützen.

An alle Parteien:
„Wer schreibt der bleibt“ ist ein jedem bekannter Spruch, doch viel zu selten werden z.B. mögliche Auftragsänderungen, Terminverschiebungen, geänderte Detailplanungen, etc. auch schriftlich festgehalten.
NUR wer schriftlich nachweisen kann, auf Dies-oder-Das hingewiesen zu haben, kann auch im Zweifel davon ausgehen „Recht“ zu bekommen.

 

1 comment
  • Bernd sagt:

    Einzuschätzen, wie gut man sich mit der Bauplanung auskennt, fällt aber auch nicht jedem leicht. Mein Nachbar ist ein Geizhals. Mit einem Architekten wäre ihm sicher geholfen, aber er weigert sich noch immer, obwohl es bereits Anzeichen gibt, dass das Satteldach möglicherweise nicht durch die Wände getragen werden kann.