Das Versicherungsgutachten
Hierbei handelt es sich um eine Form des Privatgutachtens.
Versicherungsgutachten werden bei Sach-
und Haftpflichtschäden sowohl von der Versicherung oder von
Versicherten/Geschädigten zur Ermittlung einer Schadensursache und
Schadenshöhe heran gezogen.
Schwerpunkte der Gutachtenerstattung:
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Begutachtung und Plausibilitätsprüfung von Einbruchs-, Sach- und Haftpflichtschäden
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Schadensfeststellung, Schadensbewertung, Schadensdokumentation
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Schadenshergangsanalysen
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Zeit- und Restwertermittlung
Bei einer Leistungspflicht des Versicherers können vom Sachverständigen Fragen bezüglich der fachgerechten Schadensbeseitigung und der hierfür anfallenden Kosten sowie des möglichen Minderwertes beantwortet werden.
Weiterhin kann die Veranlassung der
Schadensbeseitigung und deren Überwachung beauftragt werden.
Es können auch Gegengutachten durch
den Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben werden. Diese sollen mögliche
Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft oder unterschiedliche
Ansichten über die Schadenhöhe fachlich darlegen.
Im Falle der Notwendigkeit eines solchen Gutachtens müssen die Versicherungsgesellschaften in der Regel auch die Kosten des Gutachtens tragen.
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2007 Andreas Gieß